In Kürze werden wir einen Bikeleasing-Partner anbieten können. Das bekannte Prinzip eines Dienstwagens findet hier Anwendung, muss aber wie ein Elektro-KFZ mit nur 0,5% versteuert werden. Zudem hat der Leasingnehmer das Recht das Rad nach dem Leasing zu erwerben. Eine Förderung ist beim Leasing ausgeschlossen.

Mit der SUEDLEASING haben wir einen Finanzierungspartner gefunden, welcher Ihnen die Anschaffung Ihres Lastenfahrrads erleichtert. Im Gegensatz zum Leasing bleibt das Lastenrad mit diesem Finanzierungsmodel voll förderfähig. Mietkauf ohne Anzahlung, ohne Restwert: Laufzeit 36 Monate Mietkauffaktor 3,067%, Laufzeit 48 Monate Mietkauffaktor 2,33%, als freibleibend und unverbindliches Angebot. Mehr Informationen zu den Finanzierungsbedingungen senden wir Ihnen gern per Mail.

​Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen möchten, können in Deutschland von attraktiven staatlichen Förderungen für die Anschaffung von E-Lastenrädern profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet seit dem 1. Oktober 2024 im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie finanzielle Unterstützung für gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder und -anhänger an.​


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von fabrikneuen, serienmäßig hergestellten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die für den Transport von Gütern im gewerblichen Bereich bestimmt sind. Die Förderhöhe beträgt 25 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.500 Euro pro Fahrzeug oder Anhänger.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:​

  • Private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Hochschulen​

Voraussetzungen für die Förderung

Um förderfähig zu sein, müssen die E-Lastenfahrräder oder -anhänger folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein.
  • Das zulässige Gesamtgewicht muss mindestens 170 kg betragen.
  • Die Transportmöglichkeiten müssen unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sein.
  • Die elektrische Antriebsunterstützung darf eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W aufweisen und muss sich bei Erreichen von 25 km/h oder beim Aussetzen des Tretens abschalten.​

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der offiziellen BAFA-Website:​

BAFA – E-Lastenfahrrad-Förderung

Ihre Fragen und Unterstützung zu Ihren Finanzierungsmöglichkeiten melden Sie sich gern unter info@vowag.de